Wir sind Experten in der Ermittlung und Durchsetzung abgasspezifischer Schadensersatzansprüche. Abgasmanipulationen wurden im September 2015 bekannt. Auslöser war die durch den VW-Konzern entwickelte und bei Motoraggregaten des Typs EA189 eingesetzte Akustikfunktion.
Diese Abschalteinrichtung bewertete der Bundesgerichtshof im Mai 2020 als unzulässig und deren Einsatz durch VW als vorsätzlich sittenwidrig. Der Kläger konnte seinen Kaufvertrag unter Abzug seines individuellen Gebrauchsvorteils rückabwickeln.
Obwohl seither weitere unzulässige Abschalteinrichtungen verschiedener Automobilhersteller bekannt wurden, bleibt das Prädikat "sittenwidrig" weiterhin nur der Akustikfunktion vorbehalten.
Gleichwohl können abgasspezifische Schadensersatzansprüche jetzt auch unterhalb der Schwelle des vorsätzlich sittenwidrigen Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen bestehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) - das höchste europäische Zivilgericht - im März 2023 entschieden.
Danach haftet ein Automobilhersteller bereits, wenn er eine unzulässige Abschalteinrichtung nur fahrlässig einsetzt. Die deutsche Rechtsprechung hatte eine Fahrlässigkeitshaftung der Automobilhersteller zuvor ganz überwiegend verneint. Die Entscheidung des EuGH stellt daher einen Gamechanger dar.
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